TOP Ö 16: Gefahrenabwehrverordnung der Lutherstadt Wittenberg betreffend die Abwehr von Gefahren durch Verkehrsbehinderungen/-gefährdungen, mangelhafter Schutzvorkehrungen an Grundstücken, Anpflanzungen, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung, Führen von Tieren, Umgang mit wildlebenden Tieren, mangelhafte Hausnummern, offene Feuer, Eisflächen und aggressives Betteln (Gefahrenabwehrverordnung – GAVO LuWB)