Ernennung und Vereidigung des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin zum/zur Ehrenbeamten/in auf Zeit durch den Oberbürgermeister bzw. seinen Stellvertreter
Ö 7
Übertragung der Sitzungsleitung an den/die neu gewählte/n Ortsbürgermeister/in
Ö 8
Verpflichtung des an Jahren ältesten Mitgliedes des Ortschaftsrates durch den Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin